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Muss das Tunen des Motorrads 

an die Versicherung gemeldet werden?

Custom Bikes liegen im Trend. Nicht nur schrauben Fans von Motorrädern an diesen herum – auch immer mehr kleine Motorradschmieden bauen bekannte Krafträder mit neuen Teilen zu brachialen Maschinen um. Allerdings wirft die Veränderung der Optik und technischen Details die Frage auf, ob hierdurch der Versicherungsschutz gefährdet wird?

Wichtiges zum Motorrad TUNING

Motorradbesitzer sind nur selten mit dem eigenen Motorrad zufrieden. So ist es kein Wunder, das eine Vielzahl von Bikern an den Maschinen Modifikationen vornimmt. Mit Tuning ist generell die Veränderung des Motorrads gemeint. Diese kann sich auf individuelle Dinge wie Fahrwerk, Antrieb, Karosserie oder Beleuchtung beziehen. In der Szene gibt es hier kaum Grenzen. Selbst das Herabsetzen des Schwerpunkts oder das Tuning via Chip sind dabei keine Seltenheit. So gibt es etwa tolle Luftfilter, Scheinwerfer, Auspuffanlagen, Instrumente und vieles andere.

Zudem ist keine Seltenheit, wenn Teile aus dem Ausland nicht nur mehr mit der klassischen Währung bezahlt werden. Immer häufiger kann ebenso Ethereum eingesetzt werden. Wer im Vorfeld Ethereum günstig kaufen konnte, hat hier die Option, die Kryptowährung als sicheres und anonymes Zahlungsmittel zu verwenden. Wichtig dabei ist in jedem Fall, den aktuellen Ethereum Kurs zu beachten, um am Ende nicht doch mit dem Geschäft einen Verlust zu machen.

Sind die Teile dann da, kann der Spaß und somit der Ein- und Anbau beginnen. Dabei ist zu beachten, dass die am Kraftrad vorgenommenen Modifikationen der Zulassungsstelle gemeldet werden müssen. Wird dieser Pflicht nicht Folge geleistet, kann es passieren, dass die Zulassung des Motorrads erlischt. Damit einhergeht zudem, dass ebenfalls der Versicherungsträger für die Maschine keinen Versicherungsschutz mehr bietet. Wird ein getuntes Motorrad des Weiteren von der Polizei kontrolliert und es finden sich daran Teile, die nicht eingetragen sind, haben diese die Möglichkeit, das Fahrzeug noch vor Ort stillzulegen und der Besitzer darf laufen.

Um solche Maßnahmen bereits im Vorfeld zu vermeiden, ist eine eingehende Prüfung der Tuning-Maßnahmen sinnvoll. So lässt sich ermitteln, ob eine Meldung über die Teile für das Custom-Bike nötig ist oder nicht. Besteht eine Mitteilungspflicht, geht mit dieser im Regelfall einher, dass das Fahrzeug von einer zugelassenen Prüforganisation begutachtet und abgenommen werden muss. Ist dabei nichts zu beanstanden, wird eine Eintragung der durchgeführten Modifikationen in den Fahrzeugpapieren vermerkt.

Motorrad ABE

Eine Ausnahme stellen im Allgemeinen geprüfte und genehmigte Teile dar, die laut der ABE-Papiere als solche ausgewiesen sind. Diese Papiere sind bei vorgenommenen Individualisierungen stets mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Im Zweifel sollte jedoch jedes Teil separat überprüft werden.

Wird ein Motorrad mit Modifikationen bestückt, die illegal sind, hat das ernst zu nehmende Konsequenzen auf die Motorradversicherung. Da diese nicht erlaubt sind, sind sie folglich nicht von der Zulassungsstelle genehmigt. Somit verliert die Zulassung ihre Wirksamkeit und dementsprechend ebenfalls die Versicherung für das Kraftrad.

Geschieht ein Unfall mit einem getunten Motorrad, dessen Teile nicht gemeldet waren, hat auch das Konsequenzen. Zum einen wird dies ein Bußgeld nach sich ziehen. Zum anderen allerdings werden die Kosten zwar vom Versicherungsträger übernommen, dieser wird den Besitzer des mit meldepflichtigen Tuning-Maßnahmen getunten Motorrads in Regress nehmen. Das bedeutet, dass die entstandenen Ausgaben von dem Versicherungsnehmer zurückverlangt werden.

Somit sollte nicht nur die Zulassungsstelle über die Modifikationen in Kenntnis gesetzt werden, sondern ebenso der Versicherer. Denn diese können sich darüber hinaus auf die Höhe der zu zahlenden Versicherungsprämie auswirken.

Bild 1: pixabay.com (creposucre)

Bild 2: Fotograf Letzel / Leipzig

Der Artikel wurde aktualisiert am 25.09.2020 / 13:10 Uhr MEZ

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